Änderung Baukindergeld

Definiton:

Das Baukindergeld ist ein Zuschuss für Familien, die vor dem Kauf oder Bau bereits Kinder haben. Sie werden mit 12.000 € unterstützt, wobei die Summe jährlich auf 10 Jahre verteilt ausgezahlt wird. In diesem Fall wären es 1.200 € pro Jahr von der KfW.

Familien aus Bayern erhalten 15.000 €, hier ist der Zuschuss jährlich 1.200 € von der KfW und 300 € von der BayernLabo.

Änderung:

Bis Ende diesen Jahres muss ein bestimmter Bearbeitungsstatus erreicht werden, sonst kann der Antrag auf Baukindergeld später nicht mehr gestellt werden. Neubauten sind nur förderfähig, wenn die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag zwischen 01. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.

Der Antrag kann dann noch bis zum 31. Dezember 2023 – innerhalb von sechs Monaten nach Einzug – bei der KfW Bankengruppe online gestellt  werden.

Fristverlängerung Baukindergeld:

Die Frist für den Förderzeitraum wird bis auf 31. März 2021 verlängert. Somit können Familien mit Kindern, die zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich 31. Dezember 2020) ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten haben Baukindergeld beantragen.